Elektronisches Rezept

der digitale Weg zum Arzneimittel

Liebe Patientin, lieber Patient,

ab 01.01.2024 erhalten Sie Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht mehr in Papierform (vorher das rosa Rezept), sondern es wird nun digital verordnet, als elektronisches Rezept.

Der Ablauf stellt sich folgendermaßen dar:

  • Sie bestellen Ihr Rezept für Ihre Dauermedikation (MINDESTENS 24 Stunden vorab) auf dem gewohnten Weg (Email, Rezept-Telefon, Briefkasten)
  • Das digitale Rezept wird in der Praxis erstellt und ist nach 24 Stunden in jeder Apotheke einlösbar (das heißt, wenn Sie ein Rezept z. B. um 16.30 Uhr bestellen, ist es auch frühestens am Folgetag um 16.30 Uhr einlösbar).

Wie löse ich das Rezept ein:

  1. Sie können Ihr Rezept ganz einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
  1. Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Um die App nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone eine neuere Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
  1. In äußersten Notfällen kann das eRezept auch ausgedruckt werden.

WICHTIG: Um ein eRezept erstellen zu können, müssen Sie bitte am Anfang des Quartals Ihre Gesundheitskarte in der Praxis einlesen lassen.